Immobilienrecht

Immobilienkauf auf Mallorca: So läuft der Kauf sicher ab

Der Kauf einer Immobilie auf Mallorca beginnt nicht beim Notar, sondern mit einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung. Erfahren Sie, welche Unterlagen wichtig sind und wie ein sicherer Immobilienkauf abläuft.

Immobilienkauf auf Mallorca: Wie läuft der Kauf ab?

Wer auf Mallorca eine Immobilie kaufen möchte, sollte den Ablauf gut kennen. Viele Käufer konzentrieren sich zunächst auf den Kaufpreis und den Notartermin. In der Praxis beginnt die wichtigste Arbeit aber deutlich früher. Der erste Schritt ist nicht die Unterschrift beim Notar, sondern die rechtliche Prüfung der Immobilie.

Die rechtliche Prüfung der Immobilie

Vor jeder verbindlichen Zusage sollte geprüft werden, ob die Immobilie rechtlich sauber ist. Dazu gehören insbesondere das Grundbuch, das Kataster, die Baugenehmigungen, die tatsächliche Bebauung, mögliche Belastungen, offene Steuern, Gemeinschaftskosten sowie bestehende Nutzungs- oder Mietverhältnisse.

Gerade auf Mallorca kommt es häufig vor, dass die Immobilie im Grundbuch oder Kataster anders beschrieben ist, als sie tatsächlich gebaut wurde. Das kann später beim Verkauf, bei einer Finanzierung oder bei Umbauten zu erheblichen Problemen führen.

Welche Unterlagen sollten geprüft werden?

  1. Grundbuchauszug
  2. Kaufurkunde des Verkäufers
  3. Katasterauszug
  4. Letzte IBI-Bescheinigung
  5. Energieausweis
  6. Bewohnbarkeitsbescheinigung bzw. entsprechende Nutzungsbescheinigung
  7. Unterlagen zu Baugenehmigungen, Bauabnahme und Erweiterungen
  8. Bei Wohnungen: Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft über offene Schulden

Erst wenn diese Unterlagen geprüft wurden, sollte ein privater Kaufvertrag oder Reservierungsvertrag unterschrieben werden.

Der Arras-Vertrag

In Spanien ist es üblich, vor dem Notartermin einen privaten Vertrag abzuschließen. Häufig handelt es sich um einen sogenannten Arras-Vertrag. Dabei zahlt der Käufer in der Regel eine Anzahlung. Tritt der Käufer später ohne berechtigten Grund zurück, kann diese verloren gehen. Tritt dagegen der Verkäufer zurück, muss er häufig den doppelten Betrag zurückzahlen.

Gerade deshalb sollte ein solcher Vertrag niemals ungeprüft unterschrieben werden.

Notartermin und Kaufabwicklung

Nach der Prüfung und Vertragsunterzeichnung wird der Notartermin vorbereitet. Käufer benötigen insbesondere eine NIE-Nummer, ein spanisches Bankkonto sowie die finanziellen Mittel für Kaufpreis, Steuern und Nebenkosten.

Beim Notartermin wird die öffentliche Kaufurkunde unterzeichnet. Anschließend erfolgt die Umschreibung der Immobilie im Grundbuch.

Nach dem Notartermin

Mit der Unterzeichnung der Kaufurkunde ist der Vorgang noch nicht vollständig abgeschlossen. Nach dem Kauf müssen die Steuern bezahlt, die Eintragung im Grundbuch veranlasst und Versorgungsverträge wie Strom, Wasser und gegebenenfalls Gemeinschaftskosten umgestellt werden.

Fazit

Der wichtigste Rat lautet: Zuerst prüfen, dann unterschreiben. Ein Immobilienkauf auf Mallorca ist gut planbar, wenn alle Unterlagen frühzeitig eingeholt und rechtlich geprüft werden. So lassen sich spätere Überraschungen vermeiden.

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