Immobilienrecht

Wie lange gilt eine Baugenehmigung auf Mallorca?

Eine Baugenehmigung auf Mallorca ist zeitlich befristet. Erfahren Sie, welche Fristen gelten, wann eine Verlängerung notwendig ist und welche rechtlichen Schritte nach Abschluss der Bauarbeiten wichtig sind.

Wer auf Mallorca bauen, umbauen oder eine Immobilie erweitern möchte, benötigt in der Regel eine Baugenehmigung der zuständigen Gemeinde. Das gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch für viele Umbauten, Erweiterungen, Pools oder größere bauliche Veränderungen.

Die Erteilung der Genehmigung kann je nach Gemeinde, Grundstück und Art des Vorhabens mehrere Monate dauern. Gerade bei Grundstücken im Außenbereich oder in besonders geschützten Zonen sind zusätzliche Prüfungen möglich.

Wichtig ist: Eine Baugenehmigung gilt nicht unbegrenzt.

Nach Erteilung der Genehmigung müssen die darin genannten Fristen genau geprüft werden. Die Genehmigung enthält regelmäßig eine Frist für den Beginn der Bauarbeiten und eine weitere Frist für deren Fertigstellung.

Sind keine besonderen Fristen vorgesehen, gilt auf den Balearen grundsätzlich: Mit den Bauarbeiten muss innerhalb von sechs Monaten begonnen werden. Die Fertigstellung muss innerhalb von drei Jahren erfolgen.

Wer diese Fristen nicht einhält, riskiert, dass die Baugenehmigung ihre Wirkung verliert. Wenn absehbar ist, dass der Baubeginn oder die Fertigstellung nicht rechtzeitig möglich sein wird, sollte daher rechtzeitig vor Fristablauf eine Verlängerung beantragt werden.

Nach Abschluss der Bauarbeiten ist außerdem darauf zu achten, dass die Immobilie auch rechtlich korrekt abgeschlossen wird. Dazu gehört insbesondere die Baufertigstellungsbescheinigung, das sogenannte Certificado Final de Obra, die durch den Architekten ausgestellt wird.

Je nach Fall können anschließend weitere Schritte erforderlich sein, etwa die Erstbezugsbescheinigung, die Aktualisierung des Grundbuchs und die Anpassung des Katasters.

Gerade auf Mallorca kommt es häufig vor, dass Immobilien tatsächlich anders aussehen als im Grundbuch oder Kataster eingetragen. Das kann später beim Verkauf, bei einer Finanzierung oder im Erbfall zu erheblichen Problemen führen.

Wer ein Bauvorhaben auf Mallorca plant, sollte deshalb nicht nur die Erteilung der Baugenehmigung im Blick haben, sondern auch deren Fristen, die ordnungsgemäße Fertigstellung und die spätere Eintragung der Immobilie.

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