
Bereits im Verwaltungs- und Steuerrecht zeigt sich ein grundlegender Unterschied in der praktischen Bedeutung der spanischen Steuernummer (N.I.E.). Jeder Ausländer, der in irgendeiner rechtlich relevanten Beziehung zu Spanien steht, ist zur Beantragung verpflichtet. In der Praxis wird regelmäßig die Vorlage der N.I.E. verlangt, selbst in Fällen, in denen dies gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Die häufig anzutreffende Abkürzung C.I.F. bezeichnet die Steuernummer juristischer Personen.
Im Bereich des Vollmachtsrechts bestehen ebenfalls erhebliche Abweichungen. Anders als im deutschen Recht erlischt eine Vollmacht nach spanischem Recht grundsätzlich mit dem Tod des Vollmachtgebers (Art. 1732 Nr. 3 C.C.). Verfügungsgeschäfte, insbesondere Veräußerungen oder Belastungen, erfordern eine ausdrücklich und konkret formulierte Ermächtigung (Art. 1713 C.C.). Für den spanischen Rechtsverkehr bestimmte deutsche notarielle Urkunden müssen zudem mit einer Apostille versehen sein.
Von erheblicher Bedeutung ist ferner das sogenannte gesicherte Datum (fecha cierta). Privatschriftliche Vereinbarungen entfalten gegenüber Dritten erst dann Wirkung, wenn ihr Datum als gesichert gilt, etwa durch Eintragung in ein öffentliches Register oder notarielle Beurkundung (Art. 1227 ff. C.C.).
Ein grundlegender systematischer Unterschied besteht zudem im Fehlen des deutschen Abstraktionsprinzips. Während das deutsche Recht streng zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft trennt, kennt das spanische Recht eine solche Trennung nicht in vergleichbarer Weise. Der Eigentumsübergang setzt jedoch stets einen Rechtsgrund (causa) voraus. Das spanische Recht ist damit kausal geprägt.
Auch die Abgrenzung zwischen Zivil- und Handelsrecht folgt anderen Kriterien. Maßgeblich ist nicht die Kaufmannseigenschaft der handelnden Person, sondern der Charakter des Geschäfts als acto de comercio. Der Código de Comercio findet daher unabhängig von der Person Anwendung.
Schließlich unterscheiden sich auch die im Geschäftsverkehr üblichen Zahlungsformen. Von besonderer praktischer Bedeutung ist der Eigenwechsel (pagaré), der häufig auch als Finanzierungsinstrument genutzt wird, da er diskontiert werden kann.






