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Touristische Vermietung auf Mallorca

Zeitlich begrenztes Antragsverfahren für Unterkunftsplätze vom 23. bis 30. März 2026
Fassade eines historischen Sandsteingebäudes mit gotischer Architektur und mehreren Fenstern, Fahnen über dem Eingangsportal.

Das Consorcio Bolsa de Alojamientos Turísticos (CBAT) hat eine temporäre Antragsphase für den Erwerb touristischer Unterkunftsplätze („Plazas“) auf Mallorca eröffnet. Diese Plätze sind zwingende Voraussetzung für die legale kurzfristige Vermietung von Wohnimmobilien an Touristen auf den Balearen.

Der Antragszeitraum beginnt am 23. März 2026 um 09:00 Uhr und endet am 30. März 2026 um 08:59 Uhr. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Antragstellung nicht mehr möglich. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen eines öffentlichen Auswahlverfahrens, in der Regel per Auslosung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und entsprechende Kontingente verfügbar sind.

Die touristische Vermietung unterliegt auf Mallorca einem streng regulierten Kontingentsystem. Eine Genehmigung setzt insbesondere voraus, dass sich die betreffende Immobilie in einer offiziell ausgewiesenen zulässigen Zone („Zona apta“) gemäß dem Inselplan für touristische Eingriffe (PIAT) sowie der jeweiligen kommunalen Planung befindet. Darüber hinaus müssen sämtliche bau-, wohn- und tourismusrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Zu den zentralen Voraussetzungen zählen insbesondere die Lage der Immobilie in einer zulässigen Zone, die Abgabe einer verantwortlichen Erklärung zum Beginn der touristischen Tätigkeit (DRIAT), die fristgerechte Zahlung des festgesetzten Erwerbspreises nach Zuteilung sowie die Beschränkung auf einen Antrag pro Person und Immobilie. Zudem dürfen die erworbenen Plätze für einen Zeitraum von fünf Jahren nicht übertragen werden.

Für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gelten zusätzliche Einschränkungen. In der Stadt Palma de Mallorca ist die touristische Vermietung von Wohnungen weitgehend ausgeschlossen. In anderen Gemeinden ist sie nur zulässig, wenn die jeweilige Eigentümergemeinschaft zustimmt oder kein entsprechendes Verbot besteht, ausreichende Kontingente verfügbar sind und alle technischen sowie wohnrechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

Aufgrund der begrenzten Anzahl verfügbarer Plätze stellt dieses Verfahren eine seltene Möglichkeit dar, eine rechtssichere touristische Nutzung von Wohnimmobilien auf Mallorca zu begründen. Eigentümern und Investoren ist dringend zu empfehlen, vor Antragstellung eine individuelle rechtliche Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der jeweiligen Immobilie vorzunehmen, um rechtliche Risiken und mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Inga Abramova