
Eine Scheidung ist selten angenehm – emotional nicht, organisatorisch schon gar nicht. Wer aber glaubt, dass der deutsche Weg der einzig mögliche ist, der irrt. Denn: Eine Scheidung in Spanien kann nicht nur schneller, sondern auch deutlich unkomplizierter ablaufen. Möglich machen das internationale Abkommen und europäische Verordnungen, die es Paaren erlauben, unter bestimmten Voraussetzungen das anzuwendende Recht zu wählen. Das ist besonders spannend, wenn man weiß, wie unterschiedlich Scheidungsverfahren in Europa ablaufen.
In Deutschland muss ein Ehepaar zum Beispiel ein sogenanntes Trennungsjahr durchleben, bevor der Scheidungsantrag überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Der Gedanke dahinter ist nachvollziehbar: Man will verhindern, dass hitzige Streits zu vorschnellen Entscheidungen führen. Gleichzeitig wirkt es fast schon absurd, dass einem hier ein Stück Autonomie genommen wird. Denn beim Heiraten erwartet ja auch niemand, dass man vorher ein Jahr lang probeweise zusammenlebt, um zu beweisen, dass man es ernst meint. Bei der Scheidung aber schon – mit Pflichtjahr, Formularen und Bürokratie.
In Spanien läuft das ganz anders. Kein Trennungsjahr, kein mühsamer Nachweis, dass man tatsächlich ernsthaft getrennt ist. Der Scheidungsantrag kann direkt eingereicht werden – ganz ohne Drama. Und das Beste: Es gibt dort keinen Versorgungsausgleich. Wer schon mal versucht hat, in Deutschland Rentenanwartschaften zwischen zwei Menschen aufzuteilen, weiß, was für ein zeitraubender, papierlastiger Akt das ist. Ein endloser Schriftwechsel mit der Rentenversicherung, während das Verfahren beim Familiengericht auf Eis liegt, weil Unterlagen fehlen. In Spanien? Kennt man so etwas schlicht nicht.
Wenn sich beide Ehepartner einig sind und es keinen Streit um Vermögen oder Sorgerecht gibt, kann eine Scheidung in Spanien in wenigen Monaten durchgezogen werden. Drei Monate – schneller geht’s kaum. Und das Beste: Die spanische Scheidungsurkunde wird vom deutschen Standesamt in aller Regel problemlos anerkannt. Keine Nachbeurkundung, kein Zusatzverfahren.
Doch wer darf sich überhaupt in Spanien scheiden lassen? Ganz einfach ist es natürlich, wenn man dort lebt. Aber auch wer einen sonstigen Bezug zum Land hat – etwa über die Staatsangehörigkeit oder früheren gemeinsamen Wohnsitz, kann unter Umständen das spanische Recht wählen. Geregelt ist das Ganze in der sogenannten Brüssel IIa- und der Rom III-Verordnung der EU. Die klingen zwar nach Behördenlatein, haben aber durchaus alltagsrelevante Wirkung. Sie sagen im Grunde: Wenn ihr einen Bezug zu einem EU-Land habt, dürft ihr oft auch dessen Scheidungsrecht nutzen. Und: Ihr dürft gemeinsam festlegen, welches Recht angewendet werden soll – zum Beispiel das spanische. Diese Rechtswahl kann sogar noch während des Verfahrens getroffen werden, je nachdem, welches Gericht angerufen wird.
Kurz gesagt: Eine Scheidung muss nicht zwingend langwierig und zermürbend sein. Wer seine Möglichkeiten kennt und sie klug nutzt, kann sich viel Ärger ersparen. Spanien bietet dafür – auch ganz ohne Sonne und Sangria – einen angenehmen Weg. Schnell, unkompliziert und ohne das starre Korsett deutscher Trennungsregeln. Und manchmal kann es sich eben lohnen, für einen Schlussstrich über Grenzen hinwegzublicken.
In Deutschland muss ein Ehepaar zum Beispiel ein sogenanntes Trennungsjahr durchleben, bevor der Scheidungsantrag überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Der Gedanke dahinter ist nachvollziehbar: Man will verhindern, dass hitzige Streits zu vorschnellen Entscheidungen führen. Gleichzeitig wirkt es fast schon absurd, dass einem hier ein Stück Autonomie genommen wird. Denn beim Heiraten erwartet ja auch niemand, dass man vorher ein Jahr lang probeweise zusammenlebt, um zu beweisen, dass man es ernst meint. Bei der Scheidung aber schon – mit Pflichtjahr, Formularen und Bürokratie.
In Spanien läuft das ganz anders. Kein Trennungsjahr, kein mühsamer Nachweis, dass man tatsächlich ernsthaft getrennt ist. Der Scheidungsantrag kann direkt eingereicht werden – ganz ohne Drama. Und das Beste: Es gibt dort keinen Versorgungsausgleich. Wer schon mal versucht hat, in Deutschland Rentenanwartschaften zwischen zwei Menschen aufzuteilen, weiß, was für ein zeitraubender, papierlastiger Akt das ist. Ein endloser Schriftwechsel mit der Rentenversicherung, während das Verfahren beim Familiengericht auf Eis liegt, weil Unterlagen fehlen. In Spanien? Kennt man so etwas schlicht nicht.
Wenn sich beide Ehepartner einig sind und es keinen Streit um Vermögen oder Sorgerecht gibt, kann eine Scheidung in Spanien in wenigen Monaten durchgezogen werden. Drei Monate – schneller geht’s kaum. Und das Beste: Die spanische Scheidungsurkunde wird vom deutschen Standesamt in aller Regel problemlos anerkannt. Keine Nachbeurkundung, kein Zusatzverfahren.
Doch wer darf sich überhaupt in Spanien scheiden lassen? Ganz einfach ist es natürlich, wenn man dort lebt. Aber auch wer einen sonstigen Bezug zum Land hat – etwa über die Staatsangehörigkeit oder früheren gemeinsamen Wohnsitz, kann unter Umständen das spanische Recht wählen. Geregelt ist das Ganze in der sogenannten Brüssel IIa- und der Rom III-Verordnung der EU. Die klingen zwar nach Behördenlatein, haben aber durchaus alltagsrelevante Wirkung. Sie sagen im Grunde: Wenn ihr einen Bezug zu einem EU-Land habt, dürft ihr oft auch dessen Scheidungsrecht nutzen. Und: Ihr dürft gemeinsam festlegen, welches Recht angewendet werden soll – zum Beispiel das spanische. Diese Rechtswahl kann sogar noch während des Verfahrens getroffen werden, je nachdem, welches Gericht angerufen wird.
Kurz gesagt: Eine Scheidung muss nicht zwingend langwierig und zermürbend sein. Wer seine Möglichkeiten kennt und sie klug nutzt, kann sich viel Ärger ersparen. Spanien bietet dafür – auch ganz ohne Sonne und Sangria – einen angenehmen Weg. Schnell, unkompliziert und ohne das starre Korsett deutscher Trennungsregeln. Und manchmal kann es sich eben lohnen, für einen Schlussstrich über Grenzen hinwegzublicken.