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Der Notar in Spanien beim Immobilienkauf

Der Notar nimmt beim Immobilienkauf in Spanien eine zentrale Rolle ein. Seine Aufgabe besteht darin, Rechtsgeschäfte zu beurkunden und den Erklärungen der Vertragsparteien öffentlichen Glauben (fe pública) zu verleihen.
Drei Geschäftsleute in einem hellen Raum, die an einem runden Tisch eine Besprechung abhalten.
Die notarielle Beurkundung ist Voraussetzung für die Eintragung des Kaufvertrags im spanischen Grundbuch. Der spanische Notar ist jedoch nicht Interessenvertreter des Käufers, sondern zur strikten Neutralität verpflichtet.

Beim Immobilienkauf in Spanien bestehen erhebliche Unterschiede zum deutschen Notariatssystem. Während deutsche Käufer häufig davon ausgehen, dass der Notar eine schützende Rolle übernimmt, ist dies in Spanien nicht der Fall. Der spanische Notar vertritt keine Vertragspartei, prüft den Kaufvertrag nicht einseitig zugunsten des Käufers und übernimmt keine rechtliche Risikobewertung der Transaktion. Diese Unterschiede führen bei deutschsprachigen Käufern häufig zu Fehlannahmen.

Ein wesentliches Risiko beim Immobilienkauf in Spanien besteht darin, dass der Notar keine Haftung für den aktuellen Stand des Grundbuchs im Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung übernimmt. Der Notar referiert in der Urkunde lediglich den Grundbuchinhalt zum Zeitpunkt seiner letzten Einsichtnahme. Änderungen zwischen dieser Einsichtnahme und der Zahlung – etwa durch neue Belastungen oder Pfändungen – sind rechtlich möglich und werden vom Notar nicht abgesichert.

Im Gegensatz zu Deutschland übernimmt der spanische Notar keine treuhänderische Verwaltung des Kaufpreises. Der Käufer zahlt den Kaufpreis regelmäßig direkt an den Verkäufer. Der Notar kontrolliert dabei weder die Löschung bestehender Belastungen noch den Zeitpunkt der Zahlung oder die lastenfreie Eintragung im Grundbuch. Diese Struktur ist eine Folge des spanischen Zivilrechts, stellt jedoch ein erhebliches Risiko für Käufer dar, wenn keine zusätzliche rechtliche Absicherung erfolgt.

Nach der Beurkundung übernimmt der spanische Notar weder die Eintragung des Kaufvertrags im Grundbuch noch die Zahlung der anfallenden Steuern. Diese Aufgaben werden häufig durch eine Gestoría erledigt oder vom Käufer selbst wahrgenommen. Der Notar beschränkt sich im Wesentlichen auf die formelle Beurkundung des Kaufvertrags.

Die notarielle Beurkundung allein bietet beim Immobilienkauf in Spanien keinen umfassenden Schutz für Käufer. Eine anwaltliche Begleitung ist daher dringend zu empfehlen. Ein Anwalt prüft insbesondere den rechtlichen Status der Immobilie, den Grundbuchstand und mögliche Belastungen, die Vertragsgestaltung, die Absicherung der Kaufpreiszahlung sowie baurechtliche und steuerliche Risiken. Während der Notar neutral bleibt, vertritt der Anwalt ausschließlich die Interessen seines Mandanten.

Inga Abramova