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Mallorca: Lizenzen für Ferienvermietung künftig per öffentlicher Auslosung vergeben

Der Inselrat von Mallorca plant ein neues Vergabeverfahren für touristische Ferienvermietungslizenzen. Künftig soll ein öffentliches Losverfahren statt der Reihenfolge der Antragstellung über die Bearbeitung der Anträge entscheiden, um mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Fassade eines historischen Sandsteingebäudes mit gotischer Architektur und mehreren Fenstern, Fahnen über dem Eingangsportal.

Mallorca: Ferienvermietungslizenzen sollen künftig per öffentlicher Auslosung vergeben werden

Der Inselrat von Mallorca (Consell de Mallorca) plant eine neue Ausschreibung zur Vergabe von Lizenzen für touristische Ferienvermietungen. Hintergrund ist die Annullierung eines früheren Vergabeverfahrens, das aufgrund technischer Probleme im elektronischen Registrierungssystem nicht rechtsicher abgeschlossen werden konnte.

Die neue Ausschreibung soll in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrats des Konsortiums der Touristischen Unterkunftsbörse (CBAT) beschlossen werden. Ziel ist es, frei gewordene Plätze für Ferienvermietungen erneut zu vergeben und dabei ein transparenteres Verfahren sicherzustellen.

Losverfahren statt Reihenfolge der Antragstellung

Die zentrale Neuerung betrifft das Vergabesystem selbst. Während bisher die zeitliche Reihenfolge des Antragseingangs maßgeblich war, soll künftig ein öffentliches Losverfahren über die Reihenfolge der Bearbeitung entscheiden.

Auslöser für diese Änderung waren technische Störungen im vorherigen Verfahren. Diese machten es unmöglich, den tatsächlichen Eingang der elektronisch eingereichten Anträge mit der erforderlichen Rechtssicherheit festzustellen. Um vergleichbare Situationen künftig zu vermeiden, setzt der Inselrat nun auf ein Verfahren, das auf Zufallsauswahl basiert und damit die Gleichbehandlung aller Antragsteller gewährleisten soll.

Die Auslosung soll vor einem öffentlichen Amtsträger stattfinden und über die institutionellen Kanäle des Consell übertragen werden.

Kritik und rechtliche Entwicklungen

Die Entscheidung, die Vergabe künftig per Los vorzunehmen, stößt teilweise auf Kritik. Insbesondere wird bemängelt, dass ein solches Verfahren nur begrenzt sachliche Kriterien berücksichtigt und eher einem Zufallsprinzip gleiche.

Zudem hat eine Immobiliengesellschaft bereits Klage beim Verwaltungsgericht in Palma gegen die Annullierung des vorherigen Vergabeverfahrens eingereicht. Weitere Betroffene könnten sich diesem Verfahren anschließen.

Auswirkungen für Eigentümer und Antragsteller

Für Eigentümer und Investoren im Bereich der Ferienvermietung bedeutet die geplante Änderung eine grundlegende Anpassung des Bewerbungsverfahrens. Der Zeitpunkt der Antragstellung verliert künftig an Bedeutung, während die Teilnahme an der Auslosung sowie die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen entscheidend bleiben.

Angesichts der weiterhin stark regulierten touristischen Vermietung auf Mallorca empfiehlt sich eine sorgfältige rechtliche Prüfung der individuellen Voraussetzungen vor Antragstellung.

Inga Abramova